10 wichtige Punkte nach einem UnfallBei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Fakten beachten: |
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• | Freie Gutachterwahl, nehmen Sie einen Gutachter Ihres Vertrauens. Nehmen Sie uns! |
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigen-Gutachten sind erstattungspflichtig und werden von der gegnerischen Versicherung gezahlt. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden mit einer Schadenhöhe von 650,-700,– Euro vorliegt ist ein Kostenvoranschlag als Schadennachweis ausreichend. Diesen erstellen wir Ihnen gerne. | |
• | Beweissicherung |
Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. | |
• | Merkantile Wertminderung |
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf ihre Wertminderung, diese kann bis zu mehrere tausend Euro betragen. Der merkantile Minderwert ist der Wert den ein beschädigtes und dann instandgesetztes Fahrzeug gegenüber einem unbeschädigten Fahrzeug hat. | |
• | Abrechnung nach Gutachten / fiktive Abrechnung |
Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (siehe Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6.4.l993, AZ: VI ZR 181/92) Grundsätzlich steht dem Geschädigten der markengebundene Fachwerkstattlohn zu. Bei fiktiver Abrechnung wird die MwSt. nicht erstattet und von den Reparaturkosten abgezogen. | |
• | Rechtsanwalt |
Achten sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein, die Kosten hierfür sind vom Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherung zu tragen. | |
• | Was tun am Unfallort? |
Sollten Sie unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie nach BGB Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens. Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung wird empfohlen: | |
• | Notieren Sie |
- das amtliche Kennzeichen – Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners – Adressen von Zeugen – Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation, oder ungeklärter Schuldfrage darauf die Polizei hinzuzuziehen) bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen! |
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• | Fotografieren Sie |
nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen) fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an. | |
• | Bestehen Sie darauf, |
daß ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt. Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. | |
• | Achtung |
Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die Ihr Kfz-Sachverständiger mitteilt. | |
• | Beachten Sie bitte |
Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für sachlich und fachlich richtige Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen. |