Kfz-Schadengutachten
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt unsere besonders geschulte Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten.
Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte und helfen bei der Schadenregulierung. Sie sind die Basis zur Sicherung der Ansprüche der Geschädigten.
Die Schadenbegutachtung erfolgt in einem unserer Büros, beim Geschädigten vor Ort oder am Standort des Fahrzeugs durch einen unserer besonders geschulten Sachverständigen. Er legt den optimalen Reparaturweg fest, ermittelt die notwendigen Reparaturkosten und Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeugs und, soweit erforderlich, Wiederbeschaffungswert, Wiederbeschaffungsdauer, Restwert und Wertminderung.
Die Vorteile des Geschädigten: neutrale, nicht weisungsgebundene Gutachten helfen bei der Entscheidungsfindung, ob und wie repariert wird oder ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden soll.